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Gibt es wirklich Strafen wenn man den TV nicht anmeldet?

Autor: Robert
Stand: 05. Mrz. 2022

Gibt es wirklich Strafen wenn man den TV nicht anmeldet?

Im Gesetzestext des RGG findet man folgendes:
§ 7. (1) Eine Verwaltungsübertretung begeht und ist mit Geldstrafe bis zu 2180 Euro zu bestrafen, wer die Meldung gemäß § 2 Abs. 3 nicht oder unrichtig abgibt, eine unrichtige Mitteilung gemäß § 2 Abs. 5 abgibt oder eine Mitteilung trotz Mahnung verweigert.

So scharf wird wohl nicht gleich geschossen. Am Ende freut sich der GIS-Mitarbeiter an der Türe, dass er einen neuen „Kunden“ einschreiben konnte. Im Nachhinein wurden auch noch nie, also rückwirkend, Gebühren erhoben.

Wir haben aber von Kunden gehört, dass nicht abgegebene Auskunftsbegehren der GIS mit 100 – 200 Euro Strafe versehen worden sind, beim ersten Mal. Bei jedem weiteren Mal wird diese möglicherweise höher ausfallen.

Es kam bei unseren Kunden nach eigenen Angaben auch vor, dass aus diversen Gründen, bis vor dem Richter gestritten wurde. Hier gab es auch einen Nachschau-Auftrag des Magistrates daheim.

Also man sollte sich nicht mit der GIS anlegen, da es einfach ein Gesetz gibt und die Mitarbeiter dort in vertretungsbefugter Vollmacht handeln. Wer keine GIS bezahlen möchte, hat nur die Möglichkeit, seinen Rundfunkempfänger zu entfernen, sprich den TV komplett weg zu geben oder den Tuner ausbauen zu lassen.

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